Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Birgit Gentis – Schamanisches Mentoring & Energiearbeit
Praxis Das Hohe Licht
Hohenfriedbergstraße 27 · 10829 Berlin
E-Mail: kontakt@birgitgentis.de · Telefon: 0178 8723955

Stand: 5. November 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Birgit Gentis angebotenen Leistungen im Bereich schamanische Energiearbeit, schamanisches Mentoring, systemische Prozessbegleitung, Ritualarbeit und ergänzende individuelle Angebote.

2.  Sie gelten insbesondere für Einzelsessions, SOS-Sessions, die Programme Seelenkompass, Seelensegler und Seelensegler-Jahresbegleitung, individuell vereinbarte Zusatzangebote, Ritualprozesse, Lebensübergangszeremonien und Geschenkgutscheine.

3.  Auch nicht öffentlich beworbene Angebote können auf Grundlage dieser AGB vereinbart werden.

4.  Art, Umfang, Preis und besondere Bedingungen des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der persönlichen Buchungsvereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Art und Grenzen der Leistungen

1.  Die Leistungen dienen der persönlichen und spirituellen Begleitung, Reflexion und Entwicklung. Je nach Angebot werden schamanische Methoden, Energiearbeit, systemische Impulse, Gespräche, Rituale und Integrationsarbeit eingesetzt.

2.  Die Begleitung ersetzt keine medizinische, heilkundliche oder psychotherapeutische Untersuchung oder Behandlung. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben.

3.  Ein bestimmter gesundheitlicher, emotionaler, persönlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Begleitung.

4.  Insbesondere SOS-Sessions und der OP-Segler stellen keine medizinische oder psychiatrische Notfallversorgung dar.

5.  Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

§ 3 Anfragen und Vertragsschluss

1.  Anfragen über die Webseite, E-Mail, Telefon oder TidyCal sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.  Die Buchung kostenpflichtiger Leistungen erfolgt ausschließlich über eine persönliche Buchungsvereinbarung. Ein unmittelbarer kostenpflichtiger Vertragsabschluss über die Webseite oder TidyCal wird nicht angeboten.

3.  Vor Abgabe ihrer verbindlichen Vertragserklärung erhalten Klient:innen die wesentlichen Leistungs- und Preisinformationen, diese AGB und gegebenenfalls die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

4.  Der Vertrag kommt durch die Annahme des persönlichen Vertragsangebots gemäß der jeweiligen Buchungsvereinbarung zustande. Die technische Bestätigung eines Termins ist hiervon zu unterscheiden.

5.  Kostenpflichtige Terminanfragen werden erst nach Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen persönlich freigegeben.

6.  Kostenlose Orientierungsgespräche können unmittelbar als kostenlose Gesprächstermine vereinbart werden. Sie begründen keine Verpflichtung, anschließend eine kostenpflichtige Leistung zu buchen.

§ 4 Leistungsumfang

1.  Maßgeblich für die geschuldete Leistung ist die jeweilige Buchungsvereinbarung.

2.  Diese legt insbesondere Leistungsart, Anzahl und Dauer der Sessions, Begleitzeitraum, Durchführungsform, Honorar, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Zusatzleistungen fest.

3.  Zusätzliche Sessions, Sonderwünsche und nachträgliche Erweiterungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4.  Für individuell gestaltete Rituale werden Vorbereitung, Konzeption, Zeremonie, Integration und gegebenenfalls weitere Bestandteile im persönlichen Angebot beschrieben.

§ 5 Preise und Zahlung

1.  Es gilt der in der jeweiligen Buchungsvereinbarung festgelegte Preis.

2.  Die Vergütung wird grundsätzlich im Voraus per Banküberweisung entrichtet. Barzahlung ist in Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung möglich. Eine Barzahlung wird dokumentiert; auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.

3.  Die konkrete Zahlungsfrist wird individuell vereinbart. Soweit eine Vorauszahlung Voraussetzung der Terminfreigabe ist, erfolgt die Freigabe erst nach tatsächlichem Zahlungseingang.

4.  Bei kurzfristigen Angeboten kann eine entsprechend kurzfristige Zahlung, beispielsweise durch Echtzeitüberweisung, vereinbart werden.

5.  Eine Überweisungsankündigung oder ein Screenshot eines Zahlungsauftrags ersetzt den tatsächlichen Zahlungseingang nicht.

6.  Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung einschließlich der jeweiligen Beträge und Fälligkeiten.

7.  Werden fällige Zahlungen nicht geleistet, können weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Zahlung zurückgehalten werden. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben bestehen.

8.  Die in der Buchungsvereinbarung angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die jeweils geltende umsatzsteuerliche Behandlung wird im persönlichen Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen.

§ 6 Terminplanung und Bestätigung

1.  Kostenpflichtige Einzelsessions und SOS-Sessions können über TidyCal zunächst unverbindlich angefragt werden.

2.  Eine angefragte Zeit ist noch kein endgültig bestätigter Leistungstermin.

3.  Voraussetzung für die Freigabe sind die erforderlichen Buchungsunterlagen und die vereinbarte Zahlung.

4.  Bereits verbindlich gebuchte Mentoring-Klient:innen erhalten gesonderte Terminlinks zur Planung ihrer noch ausstehenden Sessions.

5.  Klient:innen dürfen ausschließlich die vertraglich vereinbarte Anzahl von Sessions buchen.

6.  Die Terminplanung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Begleitzeitraums und der angebotenen Verfügbarkeiten.

§ 7 Kostenfreie Terminverschiebung

1.  Bestätigte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei verschoben werden, sofern ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist.

2.  Bei einer Absage oder einem Verschiebungswunsch weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenfreie Umbuchung. Über Ausnahmen aus Kulanz entscheidet Birgit Gentis im Einzelfall gemäß § 8 Abs. 7. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3.  Innerhalb eines Mentoring-Programms muss ein Ersatztermin grundsätzlich innerhalb des vereinbarten Begleitzeitraums liegen.

4.  Die Verschiebung eines einzelnen Session-Termins ist keine Kündigung oder Aufhebung des gesamten Begleitvertrags.

§ 8 Kurzfristige Terminabsagen und Nichterscheinen

1.  Verbindliche Terminreservierung. Vereinbarte und bestätigte Session-Termine sind verbindliche Einzeltermine, für die Birgit Gentis die erforderliche Zeit ausschließlich für die jeweilige Klientin oder den jeweiligen Klienten reserviert. Während dieser Zeit steht sie zur Erbringung der vereinbarten Leistung bereit.

2.  Kostenfreie Terminverschiebung. Eine kostenfreie Terminverschiebung ist gemäß § 7 dieser AGB bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn möglich, sofern ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist. Bei Mentoring-Programmen muss dieser innerhalb des vereinbarten Begleitzeitraums liegen.

3.  Kurzfristige Absage und Nichterscheinen. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatztermin. Kann Birgit Gentis die vereinbarte Session ordnungsgemäß erbringen und wird sie von der Klientin oder dem Klienten nicht angenommen, bleibt der Anspruch auf die für diesen Termin vereinbarte Vergütung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Annahmeverzugs gemäß § 615 BGB bestehen. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Nachholung der ausgefallenen Session besteht in diesem Fall nicht.

4.  Höhe des Vergütungsanspruchs. Maßgeblich ist die für den betreffenden Termin vereinbarte Vergütung beziehungsweise bei Mentoring-Paketen der in der Buchungsvereinbarung ausgewiesene Vergütungsanteil der betreffenden Session. Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen aus der freigewordenen Zeit sowie ein gesetzlich anzurechnender, böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb berücksichtigt. Soweit keine entsprechenden Beträge anzurechnen sind, kann der Anspruch die volle vereinbarte Terminvergütung umfassen.

5.  Mentoring-Programme. Bei bereits bezahlten Mentoring-Programmen wird ein ausgefallener Termin, für den der Vergütungsanspruch nach den vorstehenden Regelungen bestehen bleibt, nicht nochmals kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Vergütung für denselben ausgefallenen Termin wird nicht berechnet.

6.  Gesetzliche Rechte. Die Absage eines einzelnen Session-Termins führt nicht automatisch zur Kündigung des gesamten Mentoring-Vertrags. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

7.  Kulanz bei unvorhersehbarer Verhinderung. Bei einer plötzlich eintretenden Erkrankung, einem Unfall oder einer vergleichbaren außergewöhnlichen Verhinderung kann Birgit Gentis im Einzelfall aus Kulanz eine kostenfreie Terminverschiebung ermöglichen. Eine solche Kulanzentscheidung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung in zukünftigen Fällen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bei Mentoring-Programmen soll ein Ersatztermin grundsätzlich innerhalb des vereinbarten Begleitzeitraums liegen. Eine Verlängerung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 9 Begleitzeiträume der Mentoring-Programme

1.  Die Mentoring-Programme sind als zusammenhängende persönliche Entwicklungsprozesse konzipiert. Ihre zeitliche Struktur ist ein wesentlicher Bestandteil der vereinbarten Leistung.

2.  Es gelten folgende reguläre Leistungsumfänge und Begleitzeiträume:
    – Seelenkompass: drei Sessions à 120 Minuten innerhalb von drei Monaten.
    – Seelensegler: sechs Sessions à 120 Minuten innerhalb von sechs Monaten.
    – Seelensegler-Jahresbegleitung: zwölf Sessions à 120 Minuten innerhalb von zwölf Monaten.

3.  Die jeweils vereinbarte Chat-Begleitung und weitere ausdrücklich vereinbarte Bestandteile gelten für den entsprechenden Begleitzeitraum. Die Jahresbegleitung enthält den doppelten Leistungsumfang des regulären sechsmonatigen Seelenseglers.

4.  Der Begleitzeitraum beginnt grundsätzlich mit der ersten Session. Beginn und Ende werden in der Buchungsvereinbarung festgelegt oder, soweit der erste Termin bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, spätestens bei dessen Bestätigung schriftlich dokumentiert.

5.  Die Sessions sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums rechtzeitig zu planen und wahrzunehmen. Birgit Gentis stellt dafür angemessene Terminmöglichkeiten zur Verfügung.

6.  Eine automatische Verlängerung oder unbegrenzte Übertragung nicht genutzter Sessions ist nicht Bestandteil des Vertrags.

7.  Werden Sessions aus Gründen, die Birgit Gentis zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß ermöglicht, bleiben angemessene Nachholmöglichkeiten und die gesetzlichen Ansprüche der Klient:innen bestehen.

8.  Abweichende Laufzeiten und individuelle Verlängerungen können ausdrücklich vereinbart werden.

9.  Gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 10 Chat-Begleitung

1.  Eine persönliche Chat-Begleitung ist nur Bestandteil von Angeboten, in denen sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.  Sie dient dem Austausch, der Reflexion und der Integration während des jeweiligen Begleitzeitraums.

3.  Sie beinhaltet keine ständige Erreichbarkeit, keine garantierte sofortige Antwort und keine Notfallbetreuung.

4.  Kommunikationsweg und gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen werden in den Buchungsunterlagen festgehalten.

§ 11 Upgrade vom Seelenkompass auf den Seelensegler

1.  Der Seelenkompass kann durch eine persönliche Upgrade-Vereinbarung zum Seelensegler erweitert werden.

2.  Die bereits für den Seelenkompass geleistete Vergütung wird vollständig auf den regulären Seelensegler-Preis angerechnet.

3.  Der Upgrade-Preis ergibt sich aus dem für den Seelensegler individuell vereinbarten Gesamtpreis abzüglich der bereits für den Seelenkompass gezahlten Vergütung. Der konkrete Differenzbetrag wird vor Vertragsschluss in der persönlichen Upgrade-Vereinbarung ausgewiesen.

4.  Das Upgrade erweitert den vereinbarten Leistungsumfang auf insgesamt sechs Sessions. Bereits durchgeführte Seelenkompass-Sessions werden angerechnet.

5.  Für den zusätzlichen Upgrade-Begleitabschnitt beginnt mit der ersten Upgrade-Session ein neuer Zeitraum von drei Monaten. Die zusätzlichen Sessions und die damit vereinbarten Begleitleistungen sind grundsätzlich innerhalb dieses Zeitraums wahrzunehmen.

6.  Noch nicht durchgeführte Leistungen aus der ursprünglichen Vereinbarung, die konkrete Anzahl verbleibender Sessions sowie der neue Zeitrahmen werden in der ergänzenden Upgrade-Vereinbarung festgehalten.

7.  Eine zusätzliche Zahlung und eine neue Laufzeit entstehen nicht allein durch eine unverbindliche Upgrade-Anfrage.

§ 12 Ergänzende Angebote für bestehende Klient:innen

1.  Bestimmte Zusatzangebote stehen ausschließlich Klient:innen offen, die bereits ein entsprechendes Mentoring-Programm gebucht haben.

2.  Diese Zusatzangebote können eigene Leistungsumfänge, Preise und Gültigkeitszeiträume besitzen.

3.  Maßgeblich sind die jeweiligen persönlichen Zusatzvereinbarungen.

4.  Eine automatische Verlängerung des ursprünglichen Mentoring-Programms entsteht durch den Erwerb eines Zusatzangebots nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

§ 13 Ritualprozesse und Zeremonien

1.  Ritualangebote können persönliche Gespräche, Vorbereitung, individuelle Konzeption, Materialbeschaffung, Zeremonie, begleitende Kommunikation und Integration umfassen.

2.  Soul Bloom, Business Bloom und OP-Segler werden als individuell vereinbarte Gesamtprozesse mit den jeweils beschriebenen Bestandteilen angeboten.

3.  Lebensübergangsrituale werden entsprechend Anlass, persönlichem Anliegen, Teilnehmerkreis, Ort und Gestaltungsumfang individuell konzipiert.

4.  Maßgeblich für Umfang und Vergütung sind das persönliche Angebot und die Buchungsvereinbarung.

5.  Die individuelle Vorbereitung und Konzeption sind eigenständige Bestandteile des vereinbarten Leistungsumfangs. Bereits erbrachte Leistungen werden bei einer erforderlichen Abrechnung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

§ 14 Zusätzliche Kosten bei Ritualen

1.  Auf Wunsch können Rituale an einem individuell vereinbarten Veranstaltungsort durchgeführt werden.

2.  Kosten für An- und Abreise, notwendige Übernachtungen sowie besondere Materialien werden jeweils individuell vorab kalkuliert.

3.  Dies gilt beispielsweise für aufwendige Blumen- und Naturmaterialien, besondere Ausstattungswünsche oder umfangreichere Zeremonien.

4.  Sämtliche zusätzlichen Kosten werden vor einer verbindlichen Beauftragung transparent vereinbart. Es besteht keine allgemeine Kilometer- oder Reisepauschale.

5.  Nachträgliche Änderungen von Ort, Teilnehmerzahl, Ablauf oder Materialwünschen können eine erneute Kostenvereinbarung erforderlich machen.

6.  Klient:innen beziehungsweise Veranstaltende stellen sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungsort genutzt werden darf und erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen vorliegen.

§ 15 Verschiebung und Absage von Ritualen

1.  Bei Ritualprozessen ist eine frühzeitige Mitteilung von Terminänderungen und Absagen besonders wichtig, da die Leistungen häufig individuell vorbereitet werden.

2.  Bereits erbrachte Vorbereitungs- und Begleitleistungen sowie ausdrücklich vereinbarte und rechtlich erstattungsfähige Aufwendungen werden im Fall einer erforderlichen Vertragsabrechnung berücksichtigt.

3.  Wird ein verbindlich gebuchter Ritualprozess oder eine individuell vereinbarte Zeremonie von der auftraggebenden Person abgesagt oder der Vertrag vorzeitig beendet, bleiben meine gesetzlichen und vertraglich wirksam vereinbarten Vergütungs- und Ersatzansprüche bestehen.

Dies umfasst nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Vergütung bereits erbrachter Leistungen, Aufwendungen für individuell vereinbarte Vorbereitungen und Materialien sowie gegebenenfalls Vergütungsansprüche für noch nicht erbrachte Leistungen.

Gesetzlich erforderliche Anrechnungen, insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen, werden berücksichtigt.

4.  Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

§ 16 Besondere zeitliche Regelung für den OP-Segler

1.  Der OP-Segler ist auf die zeitliche Vorbereitung, Begleitung und Integration eines konkret vereinbarten medizinischen Eingriffs ausgerichtet.

2.  Verschiebt sich der Termin des medizinischen Eingriffs, werden die unmittelbar damit zusammenhängenden Sessions und Ritualbestandteile zeitlich entsprechend angepasst.

3.  Wurde die erste vorbereitende Session bereits durchgeführt, steht dies einer späteren Fortsetzung des Programms grundsätzlich nicht entgegen.

4.  Verschiebt sich der medizinische Eingriff gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Termin um mehr als einen Monat, ist nach meinem Begleitungskonzept für die Fortsetzung des OP-Seglers eine Wiederholung der ersten Vorbereitungssession erforderlich.

5.  Wird diese zusätzliche Session vereinbart, berechne ich aus Kulanz lediglich 50 % des zuvor mitgeteilten regulären Session-Honorars. Die übrigen 50 % übernehme ich selbst. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6.  Gesetzliche Rechte bei einer Absage, Verschiebung oder Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.

§ 17 Mitwirkung und Durchführung

1.  Die Klient:innen wirken im vereinbarten Rahmen an der Durchführung der gebuchten Begleitung mit.

2.  Bei Online-Sessions sorgen sie für eine geeignete technische Verbindung sowie nach Möglichkeit für einen ruhigen und ungestörten Ort.

3.  Bei technischen Störungen bemühen sich beide Seiten um eine angemessene Fortsetzung oder Ersatzlösung. Gesetzliche Ansprüche bei nicht erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

4.  Sicherheitsrelevante Fragen im Zusammenhang mit bestimmten Methoden werden vor deren Anwendung individuell geklärt.

5.  Medizinische Entscheidungen und Behandlungen erfolgen eigenverantwortlich in Abstimmung mit den dafür zuständigen medizinischen Fachpersonen.

§ 18 Verhinderung von Birgit Gentis

1.  Kann eine vereinbarte Leistung wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener Umstände nicht durchgeführt werden, informiert Birgit Gentis die betroffenen Klient:innen möglichst frühzeitig.

2.  Nach Möglichkeit wird ein geeigneter Ersatztermin angeboten.

3.  Ist eine vertragsgemäße Durchführung nicht möglich, bestimmen sich weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.  Muss Birgit Gentis einen vereinbarten Termin absagen, entstehen den Klient:innen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die vereinbarte Leistung wird nach Möglichkeit zu einem Ersatztermin erbracht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 19 Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung

1.  Die vereinbarten Begleitzeiträume und Leistungsumfänge gelten vorbehaltlich gesetzlicher Kündigungsrechte.

2.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

3.  Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kündigung von Diensten höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens vorliegen, bleiben diese Rechte unberührt.

4.  Bei einer wirksamen vorzeitigen Beendigung richtet sich die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen und etwaiger weiterer Ansprüche nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

5.  Bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.

§ 20 Geschenkgutscheine

1.  Geschenkgutscheine werden ausschließlich für eine vorab konkret festgelegte Leistung aus dem Angebot von Birgit Gentis ausgestellt. Der Gutschein berechtigt zur Inanspruchnahme genau dieser vereinbarten Leistung. Wertgutscheine über einen frei einlösbaren Geldbetrag sowie Gutscheine zur freien Auswahl unterschiedlicher Leistungen werden nicht angeboten.

2.  Die konkrete Leistung, ihr Umfang, die vereinbarte Durchführungsform sowie die Zahlungsmodalitäten werden vor Ausstellung in der persönlichen Gutscheinvereinbarung festgelegt und auf dem Gutschein beziehungsweise in den zugehörigen Unterlagen eindeutig bezeichnet. Eine Anrechnung auf andere Leistungen ist nicht vorgesehen.

3.  Für eine zusätzlich gewünschte personalisierte physische Geschenkkarte sowie deren Versand fallen gesonderte Kosten an. Diese werden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt und in der Gutscheinvereinbarung ausgewiesen.

4.  Anfertigung und Versand erfolgen nach der vereinbarten Zahlung.

5.  Vor der Inanspruchnahme einer persönlichen Begleitung durch die beschenkte Person werden die erforderlichen Informationen und Einverständniserklärungen eingeholt.

6.  Für die Gültigkeit und Einlösung von Gutscheinen gelten die gesetzlichen Vorgaben und wirksam vereinbarte individuelle Regelungen.

7.  Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 21 Datenschutz und Vertraulichkeit

1.  Personenbezogene Daten werden zur Anfragebearbeitung, Vertragsabwicklung, Terminorganisation, Rechnungstellung, Leistungserbringung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

2.  Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzinformation für die Praxis.

3.  Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden und hierfür eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

4.  Foto-, Ton- und Videoaufzeichnungen: Videoaufzeichnungen von Einzel- und Mentoring-Sessions sind nicht gestattet. Dies gilt auch für Online-Sessions. Foto- und Tonaufnahmen während dieser Sessions bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Birgit Gentis. Bei individuell vereinbarten Ritualen und Zeremonien, beispielsweise Hochzeitsritualen, können Videoaufzeichnungen ausnahmsweise nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zugelassen werden. Die Anfertigung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung solcher Aufnahmen sind gesondert zu klären. Eine Erlaubnis zur Aufzeichnung beinhaltet keine automatische Erlaubnis zur Veröffentlichung. Die Persönlichkeitsrechte und gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen aller betroffenen Personen sind zu beachten.

5.  Persönliche Gesprächsinhalte werden im Rahmen der rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen vertraulich behandelt.

§ 22 Widerrufsrecht

1.  Verbraucher:innen stehen bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

2.  Die gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert vor Vertragsschluss bereitgestellt.

3.  Soll auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Leistung begonnen werden, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

4.  Ein gegebenenfalls bestehender Wertersatzanspruch für vor einem wirksamen Widerruf erbrachte Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

5.  Die Unterschrift unter die Buchungsvereinbarung oder eine Vorauszahlung führt allein nicht zum Erlöschen eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

§ 23 Haftung

1. Ich hafte unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch eine von mir zu vertretende vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist meine Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Klient:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist meine Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 24 Schlussbestimmungen

1.  Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

2.  Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang.

3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, richtet sich der Vertragsinhalt insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrags bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.